Loading

Vorsicht bei Werkstattbindung und Schadensteuerung

Bei Kaskovertägen bieten die Versicherungen mittlerweile ungefragt fast nur noch Verträge mit einer sog. „Werkstattbindung“ an. Und damit dieses unschöne Wort nicht allzu offensichtlich dem Versicherungsnehmer in´s Auge sticht wird das häufig mit schönen Worten wie „Kasko-Select“ oder „Premium-Service“ beschrieben. Erst im Kleingedruckten findet man dann die Bedingung, dass im Kasko Schadenfall (also wenn sie selbst schuld haben) das Fahrzeug nur in einer von der Versicherung ausgewählten Werkstatt repariert wird. Da eine Versicherung immer zuerst ein Geschäft für die Versicherung ist sollte man bei diesen Verträgen extrem vorsichtig sein.

Der Wettbewerb bei Kfz-Versicherungen ist hart und die Gesellschaften wollen sparen. Das tun sie indem sie ihre Regulierungsaufwendungen reduzieren. Ein Mittel dazu sind sogenannte „Partnerwerkstätten“. Diese Partnerwerkstätten haben (selten) direkte Verträge mit einer Versicherung oder (häufiger) Verträge mit Schadensteuerern wie Innovation Group, Ripareo, Arval und viele weitere. Das Prinzip ist immer das gleiche: Die Werkstatt soll möglichst billig arbeiten und nur nach den Vorgaben der Versicherung. Dabei werden sie Stundensätze meist auf ein extrem niedriges Niveau herabgesenkt, die Ersatzteilmarge reduziert und die Werkstatt muss dazu auch noch kostenlose Nebenleistungen (Autowäsche, Ersatzfahrzeug, Hol-/Bringdiest usw..) erbringen. Wenn die Werkstatt dann auch noch von einem zwischengeschalteten Schadensteuerer beauftragt wurde nimmt sich dieser von der bereits geringen Vergütung auch noch 10% Provision. Der Einsatz der Schadensteuerer hat für die Versicherung den Vorteil, dass sie die Schadenregulierung nicht mit teurem eigenen Personal machen müssen sondern der Schadensteuerer das kostengünstig übernimmt.

Es dürfte klar sein, dass die meisten Werkstätten eine Kooperation dieser Art ablehnen. Da jedoch die Versicherungswirtschaft mittlerweile eine extrem grosse Marktmacht hat bleibt vielen Betrieben gar nichts anderes übrig als sich den Versicherern anzubieten. Obwohl immer wieder von den Versicherungen behauptet wird, die Werkstätten liefern eine hohe Qualität, sind irgendwie zertifiziert und geben auch zahlreiche Garantien sieht die Realität doch anders aus. Die Qualität einer Unfallschadenreparatur kann der Laie in der Regel gar nicht beurteilen. Wenn das Fahrzeug lackiert ist sieht man nicht, ob darunter neues (teures) Blech ist oder nur billige Spachtelmasse. Der Laie sieht auch nicht, ab unter einer Stossfängerverkleidung das Heckblech erneuert, ausgerichtet oder gar nicht instandgesetzt wurde. Und nur der Fachmann kann erkennen ob für die Lackierung hochwertiger Lack von einem namhaften Hersteller verwendet wurde oder billige Fernostderivate. Denn nur mit drastischen Sparmassnahmen kann die Patnerwerkstatt überhaupt noch ihren Betrieb aufrecht erhalten.

Die Folgen zeigen sich meist erst nach vielen Jahren wenn die Garantie längst abgelaufen ist oder das Fahrzeug einen neuen Besitzer hat. 

Lassen sie sich nciht von den Versprechungen der Versicherungswirtschaft blenden. Eine Reparatur in einer Versicherungswerkstatt hat fast nur Nachteile:

– Es wird nach den Vorgaben der Versicherung repariert, nicht nach den technisch sinnvollen

– Sie erhalten meist keine unabhängige Beratung. Es gibt kein Gutachten, keine Wertminderung.

– Oftmals sind die „Partnerwerkstätten“ weit entfernt weil die hohen Preise in der Grosstadt nicht bezahlt werden. Sie müssen weit fahren und im Garantiefasll ihr Fahrzeug auch wieder dort hin bringen!

– Falle Beweispflicht: Im Falle eines Mangels müssen Sie nachweisen, dass die Reparatur nicht den anzusetzenden hohen Standards genügt. Zudem droht ein teurer Rechtsstreit, der ohne Unterstützung einer Rechtsschutzversicherung kaum durchzustehen ist.

Admin